We are closed! Textil-Einzelhandel und die Coronahilfen

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We are closed!

Warum wird dem Textil-Einzelhandel nicht richtig geholfen?

 

Der Einzelhandelsverband warnte schon im Oktober!

 

Ein Drittel seiner Umsätze verlor der Textil/Bekleidungs-Einzelhandel in den ersten acht Monaten 2020!

 


80 % waren es schon allein im März und April des vergangenen Jahres! Einem Großteil der Textilbranche unserer Innenstädte steht das Wasser bis zum Hals. Aber nicht nur Mode und Textilien, sondern auch Schuh- und Sportgeschäfte, Dekoläden und letztendlich auch Concept-Stores, Kauf- und Warenhäuser und Parfümerien. Der gesamte Einzelhandel sieht seine Existenz gefährdet, denn derartige Umsatzausfälle sind ohne Hilfen nicht zu kompensieren. Die Rücklagen sind mittlerweile aufgebraucht. Bankkredite wollen nicht mehr aufgenommen werden oder werden an Unternehmen seitens der Bank gar nicht mehr vergeben.

Leerstand

Von den Verbänden heißt es, dass ohne die staatliche Nothilfen viele mittelständische Innenstadthändler diesen zweiten Lockdown wirtschaftlich nicht mehr überleben werden. Somit unsere Innenstädte und Stadtzentren dann mit enormen Leerstand zu rechnen haben. Geister-Innenstädte wären der Worst Case!

Schon seit längerem sieht es auch in den Shoppingmalls nicht viel besser aus. Ankermieter gehen raus, dem folgen dann auch ziemlich schnell kleinere Filialisten, Restaurants und kleine Imbissstände. Denn wenn weniger Publikum in der Malls unterwegs ist, können auch sie nicht überleben.


 

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Dem Einzelhandel wurden natürlich Überbrückungshilfen versprochen. In allen Medien gab es große Debatten und Ankündigungen darüber. Nur was erfolgte wirklich? Die Hilfen aus dem ersten Lockdown des letzten Jahres kamen schleppend. Im Sommer konnte das ein oder andere Geschäft notdürftig wieder Umsätze verbuchen, aber viel zu wenig um im Herbst entsprechend durchzuhalten. Die Überbrückungshilfe II stand an und die betroffenen Einzelhändler versuchten erneut ihr „Glück“ und stellten die Anträge.

Allerdings wurden klammheimlich die Bedingungen zur Auszahlung geändert! Anträge aus dem November waren im Dezember nicht mehr gültig, da sie nach „alten Bedingungen“ gestellt worden waren! Bei einigen Textileinzelhändlern hieß es dann: Sorry, für sie trifft diese Hilfe nicht mehr zu. Einen neuen Antrag können sie für die gleiche Überbrückungshilfe aber nicht mehr stellen.

WHAT???

 


Der Grund für die Änderungen ist das EU-Beihilferecht. Die Minister hatten es nicht ausreichend bedacht, als sie ihre wohlklingenden Ankündigungen machten. Es wurde sich dann doch noch in Brüssel geeinigt, aber trotzdem waren Änderungen nötig. Im Kleingedruckten der Formulare zur Überbrückungshilfe steht seit Anfang Dezember, dass diese Hilfe ein Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens zu sehen sei. Da stellt sich mir doch die Frage: Muss man als Unternehmen erst durch ungedeckte Fixkosten einen Verlust nachweisen um die Hilfe zu bekommen? Was ist das denn?

Ware konnte nicht verkauft werden

Was ist überhaupt mit dem ganzen Warenbestand der Textilbranche? Ob großer Store oder in jeder kleinen Boutique liegt jetzt teure Lagerware die „verrottet“. Weil sie als Winterware nicht in der Saison verkauft werden durfte und konnte. Auch die neue Frühjahr/Sommerkollektion ist schon ausgeliefert worden und muss bezahlt werden – aber sie darf immer noch nicht auf der Fläche erscheinen! Wird auch dafür ein Ausgleich gezahlt? Im Moment sieht es wohl nicht so aus.

Genauso geht es den dazugehörigen selbstständigen Handelsvertretern. Auch sie müssen die Ware kaufen, leben von den Provisionen. Sie müssen die Ware an die Klamottenläden wieder veräußern! Doch sie sitzen ebenso auf ihren Kosten! Wenn der Lockdown irgendwann mal durch sein sollte, können auch die Handelsvertreter ihre Ware nicht mehr oder überhaupt nur unter erschwerten Bedingungen verkaufen. Wer denkt eigentlich in dieser ganzen prekären Lage an die vielen Solo-Selbstständigen? Scheinbar keiner!



Ein guter Vorschlag kam schon mehrfach von Christian Linder (FDP), aber er wurde scheinbar gar nicht gehört.

Zitat: „Anstelle fälliger Steuervorauszahlungen abzubuchen, sollten die Finanzämter eine negative Einkommensteuer als Liquiditätssoforthilfe auszahlen. Selbst der Bundeswirtschaftsminister ist inzwischen der Meinung, dass die Verluste des vergangenen Jahres gegenüber der Steuerschuld der Jahre 2019, 18, teils sogar 17 angerechnet werden muss. Das wäre eine ganz schnelle, eine unmittelbare Hilfe für den Soloselbstständigen bis zur Industrie, vom Handwerk, den mittelständischen Betrieb.“


 

 

 

Jetzt aber doch – gute Nachrichten für Händler: Die Überbrückungshilfe III wird nachgebessert.

 


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Die Einzelhändler sollen einen vereinfachten Zugang bekommen. Können teilweise sogar höhere Förderungen bei der Überbrückungshilfe III erwarten. Auch die Regeln für die Warenabschreibungen konkretisieren sich – es fehlt aber immer noch eine verbindliche Klarheit. Aber hilft das jetzt noch, nach diesen vielen Monaten?

Einzelhandel vor der Insolvenz

50.000 textile Modehändler stehen auf der Kippe, so der Handelsverband in seinen neusten Aussagen. Es hatten sich alle viel von der neuen Krisensitzung der Regierung versprochen, aber nur die Friseure dürfen erstmal wieder öffnen. Alle anderen müssen im Lockdown bleiben!

Die einzigen, die richtig viel zu tun haben, sind die Steuerberater. Denn sie müssen die Anträge für die Händler stellen.

Die Gastronomen bekommen (wenn es denn ausgezahlt werden sollte) schließlich 75% Hilfe auf ihren Umsatz des Vorjahres und können sich damit über Wasser halten, in der Hoffnung nach dem Lockdown wieder neu durchzustarten.

Und der Einzelhandel steht vor der Insolvenz!

Und wer ist der Gewinner in dieser ganzen Misere? Die großen Retailer, die schon seit langem in das Online-Geschäft eingestiegen sind. Aber selbst die verzeichnen Umsatzeinbußen.


 

Durch einen Brancheninsider habe ich erfahren, dass sich die überarbeiteten Hilfen jetzt wohl endlich auf den Konten der Einzelhändler einstellen. Außerdem können sie in Kürze auch online beantragt werden. Die Höhe ist jetzt aktuell auch angepasst worden.

Natürlich muss man abwarten, was wirklich ankommt. Welche Zusagen jetzt tatsächlich eingehalten werden!

 

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