Update zur Kennzeichnung
Update zur Kennzeichnung von Werbung!
Keine Werbung
NEIN, das ist KEINE Werbung für eine Zeitschrift, NEIN, ich wurde in keinster Weise dafür bezahlt, ich will euch nur darüber informieren, weil ich es gelesen habe!
Ziemlich frisch, nämlich vom 26.06.2018 ist ein Artikel der >absatzwirtschaft<, einer Zeitschrift für Marketing, in dem es auch um die Grauzonen der Kennzeichnung von Bloggern und Influencern geht.
Klar ist, dass wir kennzeichnen müssen, egal ob Privatperson oder Blogger/Influencer. Denn, sobald eine Marke, Person, Geschäft, Seite, Firma oder Label getagged, ein Hashtag gesetzt oder nur erwähnt wurde, kann es als Schleichwerbung ausgelegt werden. Wer seinen Account werblich (gewerblich) nutzt, MUSS kennzeichnen. So wie ich es ähnlich auch schon in meinem Artikel vom 26.06.2018 (hier) erwähnt hatte. Soweit, so gut!
Wenn wir uns ein Teilchen (Klamotten, Beautyprodukte, Schuhe und sonstiges) aber selber gekauft und bezahlt haben, wir also keine Zuwendungen, egal ob Geschenk, Gutscheine oder Geld bekommen haben, ist es trotzdem Schleichwerbung wenn wir es taggen, (deshalb auch bitte hier eine Kennzeichnung! ) und außerdem wäre es auf jeden Fall perfekt, wenn wir die Kaufbelege aufbewahren und sie so als Beweis im Fall der Fälle vorlegen können.
Selbst wenn es allein nur aus dem Bild heraus zu vermuten ist, AUCH wenn wir die Sachen selbst und ohne Zutun der Firmen, Label, Marken, Geschäfte kennzeichnen, also taggen und mit Hashtags versehen, wir in dem Text selbst keinen Hinweis auf die getaggten „Namen“ geben, wird uns eine Werbung unterstellt – sogenanntes EMPFEHLUNGSMARKETING – und wir sollten besser mit dem Wort WERBUNG kennzeichnen, denn hier entscheidet sonst unter Umständen das entsprechende Gericht, ob Empfehlungsmarketing als Werbung gekennzeichnet werden muss. (also auch ich mit meiner Bezeichnung als „Quellenangabe“). Selbst die „alten“ Posts stehen unter Verdacht, als die Kennzeichnung noch nicht so im Fokus stand. Bitte schaut auch hier genau nach, kontrolliert eure Artikel und Posts und ändert eure Texte.
Nur , macht es nicht alles auf einmal. Ich habe gehört und gelesen, dass gerade Instagram uns abstrafen kann, wenn man zu viel und zu häufig an den eigenen Fotos/Posts „herumwerkelt“! Also auch hier gilt, Stück für Stück und mit einer stoischen Ruhe, keine Hektik und mit Bedacht!
Ob der Verband Sozialer Wettbewerb (Abmahnverein) mit seinen Abmahnungen komplett durchkommt ist wohl noch nicht sicher. Das hängt sicherlich auch vom Verständnis und der Kenntnis der Gerichte über Social Media Marketing ab. Aber darauf verlassen würde ich mich nicht!!!
Den ganzen Artikel der >absatzwirtschaft< könnt ihr hier auch nochmal selbst nachlesen!
Also:
Kennzeichnung : alles mit WERBUNG kennzeichnen, was irgendwie danach riechen könnte!
Quittungen/Rechnungen auf jeden Fall als Beweis aufheben und abwarten, ob es bei Zeiten noch eine einheitliche Regelung geben wird.
Diese Kennzeichnung ist ein Absurdum par Exelance!